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Hygienische Totenversorgung

Noir24admin Bestattung 22. Juni 2026
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gesetzliche Grundlagen zur Hygiene
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Die hygienische Totenversorgung (auch „hygienische Grundversorgung“) gehört im modernen Bestattungswesen zu den Vorbereitungen, die zwischen dem Eintreten des Todes und der endgültigen Bestattung am Körper eines Verstorbenen durchgeführt werden. Die Übergänge zur Thanatopraxie im engeren Sinne sind fließend.

Aufgaben

Die hygienische Grundversorgung hat das Ziel, den Leichnam vor seiner endgültigen Bestattung (die durch Begräbnis oder Einäscherung erfolgen kann) in einen möglichst hygienisch einwandfreien, ästhetischen und würdigen Zustand zu bringen. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Leichnam aufgebahrt werden soll.

In Fällen, in denen die hygienische Grundversorgung des Leichnams allein noch nicht ausreichend ist, kann sie mit anderen thanatopraktischen Behandlungsmethoden ergänzt werden, wie spezieller Kosmetik, Restaurierung/Rekonstruktion des ästhetischen Erscheinungsbildes des Körpers und Einbalsamierung (Modern Embalming).

Vorgehensweise

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z.B. Freigabe der Leiche nach gewaltsamem Tod, siehe Diskussion
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Die hygienische Grundversorgung erfolgt in der Regel vor der Einkleidung und Sarglegung eines Toten. Sie wird oftmals in speziell dafür eingerichteten Räumen durchgeführt, meist in Bestattungsinstituten, aber auch in Prosekturen von Krankenhäusern und Friedhofshallen.

Für die hygienische Grundversorgung wird der Verstorbene auf den Behandlungstisch gelegt und vollständig entkleidet, der Kopf wird mit einer Stütze im Nacken höher gelegt. Üblicherweise wird der Leichnam mit mehreren Metallbalken oder gelochten Metallkassetten, die quer auf dem Sektionstisch aufliegen, erhöht, damit beim Waschen das Wasser und eventuell auch Körperflüssigkeiten besser ablaufen können.

Zu Beginn der Behandlung werden alle Pflaster, Verbände, Sonden, Urinbeutel, Katheter, Herzschrittmacher und ähnliche medizinische Utensilien entfernt.

Danach folgt die Desinfektion, bei der die Haut und alle Körperöffnungen mit einem Desinfektionsmittel eingesprüht werden. Der Verstorbene wird vollständig eingeseift und mit kaltem Wasser gewaschen, gröbere Verschmutzungen sowie austretende Körperflüssigkeiten und eingetrocknetes Blut werden beseitigt. Eventuelle Wunden werden vernäht oder je nachdem auch geklebt und/oder kauterisiert.

Männer, teilweise auch Frauen, werden im Gesicht meist rasiert, Fingernägel werden ggf. gereinigt und geschnitten. Die Haare werden mit Shampoo gründlich gewaschen und geföhnt, der Körper und der Behandlungstisch werden vollständig abgetrocknet. Nun wird der Verstorbene mit einer speziellen, feuchtigkeitsregulierenden Massagecreme eingecremt und massiert, um einer eventuellen, durch die Kühlung des Toten verursachten Dehydratation der Haut vorzubeugen. Anschließend werden alle Körperöffnungen wie Nasengänge, Rachen, Anus etc. mit Watte und einem feuchtigkeitsbindenden Pulver verschlossen, um ein Austreten von Körperflüssigkeiten zu vermeiden. Eventuelle Prothesen werden gereinigt und entsprechend eingesetzt. Der Mund wird mit einer so genannten Ligatur verschlossen. Dabei wird mit einem Baumwollfaden und einer chirurgischen Nadel der Unterkiefer von innen mit der Nasenscheidewand zusammengebunden, so dass Ober- und Unterkiefer aufeinander fixiert sind. Die Augen werden geschlossen, indem man kleine kontaktlinsenartige, mit Noppen versehene Plastikkappen auf die Augäpfel aufsetzt und die Augenlider wieder darüber zieht. Das verhindert das postmortale Einsinken der Augenlider und das eventuelle Sich-Wieder-Öffnen der Lider durch Austrocknung.

Anschließend kann der Tote angekleidet werden. Nach dem Ankleiden folgt das Frisieren und eine kosmetische Behandlung, etwa durch Pudern und Schminken des Gesichtes. Zum Schluss wird der Verstorbene in den Sarg eingebettet.

In Fällen, in denen das geschilderte Verfahren nicht ausreichend ist, um den Verstorbenen den Angehörigen würdig präsentieren zu können, kann die hygienische Grundversorgung mit zusätzlichen thanatopraktischen Behandlungsmethoden ergänzt werden. Dies kann etwa der Fall sein, wenn eine längerfristige Aufbahrung im offenen Sarg vorgesehen ist oder der Körper infolge von Gewalteinwirkung, Unfalltod, Krankheit, Verfärbung, außergewöhnlich schneller Verwesung, Suizid etc. entstellt ist. Zu den möglichen Methoden zählen die Verwendung spezieller Kosmetik, die Restaurierung/Rekonstruktion des ästhetischen Erscheinungsbildes der Leiche sowie die Einbalsamierung.

Situation früher und heute

Noch bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde das Herrichten und Waschen von Leichen üblicherweise von den Angehörigen und zunehmend durch die Leichenfrauen allein vollzogen, während diese Aufgabe heute oft von Bestattern und Thanatopraktikern/praktischen Thanatologen übernommen wird. Dennoch bieten manche Bestattungsunternehmen auch heute noch die Möglichkeit, dass Angehörige ihren Verstorbenen mit eventuell erwünschter Hilfe des Bestatters selbst versorgen, herrichten und einkleiden können. Dies kann auch maßgeblich zur Trauerbewältigung beitragen.

Da in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung als „Bestattungsfachkraft“ oder „Fachgeprüfte(r) Bestatter/in“ nicht zwingend erforderlich ist, um diesen Beruf auszuüben, bieten nicht alle Bestattungsunternehmen die Dienstleistung der hygienischen Totenversorgung bzw. gar der Thanatopraxie an. Viele Bestatter kleiden daher die Verstorbenen nur an, betten diese in den Sarg und präsentieren die Verstorbenen in diesem Zustand den Angehörigen.

Siehe auch

  • Leichenwaschung

Literatur

  • Carmen Thomas: Was Profis tun. In: Berührungsängste? Vom Umgang mit der Leiche. 3. Auflage. vgs, Köln 1999, ISBN 3-8025-1279-0, S. 197. 

Weblinks

  • Schulspiegel: Bestatter
  • Bestattungsmethoden. Die Zeit (Webarchiv)



🔮 Noir24 Archiv-Hinweis

Dieser Eintrag basiert auf dem Artikel Hygienische Totenversorgung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Text steht unter der Lizenz Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International und ist frei verfügbar.

Grablege

Noir24admin Bestattung 22. Juni 2026
Grablege im Chor der Stiftskirche zu St. Georg in Tübingen

Als Grablege wird eine regelmäßig benutzte Grabstätte sozial höhergestellter Personen bezeichnet, meist im Zusammenhang mit der Bestattung von Monarchen, Bischöfen oder Adelsfamilien. In vielen Fällen sind Grablegen repräsentativ gestaltet und im Inneren von Kirchen zu finden.[1] Für den Begriff der Grablege ist entscheidend, dass die Begräbnisstätte nur für Bestattungen aus demselben sozialen Personenkreis vorgesehen ist.[2]

Grablegen innerhalb von Kirchen, Klöstern und Stiften werden auch als Sepultur bezeichnet.[3] Bei der Errichtung von Grablegen in Kirchen oder in einer Krypta war die Exklusivität des Begräbnisses innerhalb des betreffenden Sakralraums von besonderer Bedeutung.

In Zusammenhang mit den Grablegen adeliger oder bürgerlicher Familien oder Geschlechter ist besonders in Norddeutschland auch der Begriff Erbbegräbnis gebräuchlich.

Formen und Beispiele

Der Begriff Grablege bezieht sich auf die Funktion der Grabstätte, nicht auf ihre Gestaltung. Es ist unerheblich, ob eine Grablege ein Gemeinschaftsgrab ist oder aus Einzelgräbern besteht.[4] Eine als Grablege dienende Begräbnisstätte kann unter anderem auch als Gruft oder als Mausoleum angelegt sein.[2]

Die Kaisergruft in der Krypta des Speyerer Doms
  • In der Kaisergruft des Speyerer Doms fanden ab 1039 alle salischen Kaiser, zwei weitere mittelalterliche Herrscher des Römisch-deutschen Reichs, einige ihrer Ehefrauen und Söhne sowie fünf Bischöfe ihre letzte Ruhestätte.
  • Die Habsburger in Wien benutzten die eigene Kapuzinergruft als Grablege.
  • Die französischen Könige liegen in der Kathedrale von Saint-Denis in Paris meist in Einzelgräbern begraben, wobei diese teilweise als Grüfte und teilweise als Erdgräber im Kircheninneren angelegt waren.
  • Die Grablege der norwegischen Könige befindet sich in der Krypta der Schlosskirche der Festung Akershus in Oslo.
  • Als Grablege der schwedischen Könige dient der Friedhof Haga im Hagapark in Stockholm.
  • Die griechischen Könige nutzten als eigenen Friedhof den Friedhof Tatoi als Grablege, dieser befindet sich im Schlosspark von Tatoi.
  • Die Scaliger von Verona hatten ein umzäuntes Areal neben der Kirche Santa Maria Antica als Grablege, wo ihre Sarkophage in großen Grabbauten in Form gotischer Schreine mit Reiterstandbildern stehen.
  • Die Fürsten von Schaumburg-Lippe bevorzugten Mausoleen als Familiengrablege und ließen sich zunächst im Mausoleum Stadthagen bestatten, ab 1915 im Mausoleum Bückeburg.
  • Die Grablege der Bischöfe von Rottenburg-Stuttgart befindet sich nicht im Dom St. Martin, sondern in der Gruft der Sülchenkirche in Rottenburg am Neckar.

In Bayern ist in der frühen Neuzeit zu beobachten, dass auf dem Lande ansässige katholische Adelsfamilien meist die ihrem Schloss am nächsten liegende Pfarrkirche als Grablege benutzten. Wer im Schloss starb, wurde in der nahen Pfarrkirche bestattet, selbst wenn die überwiegende Mehrheit der Familienangehörigen ihre Residenz an einem anderen Ort hatte. Dies geschah manchmal in der Form von individuellen Erdgräbern, so dass im Laufe der Zeit ein Anwachsen mehrerer Grabstellen aufeinanderfolgender Generationen eines Geschlechtes in der Kirche festzustellen ist. In anderen Fällen wurde die Nutzung der Kirche als Grablege planmäßig angestrebt; dies war meist verbunden mit der Errichtung einer Familiengruft.[2]

„Grablege“ als Vorgang

Grablege bezeichnet als Synonym für die üblichere Bezeichnung Grablegung manchmal den Vorgang der Bestattung. Die Grablegung Christi (seltener: Grablege Christi) ist ein verbreiteter Bildtypus in der christlichen Kunst.

Siehe auch

  • Liste von Grabstätten europäischer Monarchen
  • Grabkapelle
  • Erbbgeräbnis

Literatur

  • Michael Borgolte: Grablege. In: Lexikon des Mittelalters. Band 4, München/Zürich 1989, Spalte 1628–1630.
  • Christopher R. Seddon: Die inschriftlichen Denkmäler der Herren und Freiherren von Hackledt. Wien 2002 (Katalog aller bekannten Epitaphe der Hackledter im Rahmen der Deutschen Inschriften).
  • Andreas H. Zajic: „Zu ewiger gedächtnis aufgericht“. Grabdenkmäler als Quelle für Memoria und Repräsentation von Adel und Bürgertum im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit. Das Beispiel Niederösterreichs. (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 45). Böhlau, Wien 2004, ISBN 978-3-7029-0480-7 (Abstract).

Weblinks

  • Rezension zu Steffen Krämer: Herrschaftliche Grablege und lokaler Heiligenkult (Deutscher Kunstverlag, München 2007)

Einzelnachweise

  1. ↑ Definition Grablege Epigraphisches Forschungs- und Dokumentationszentrum der LMU München
  2. ↑ a b c Seddon, S. 59 ff.
  3. ↑ Vgl. Duden online: Sepultur
  4. ↑ Borgolte, Spalte 1628.
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4021716-4 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)



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Begräbnis

Noir24admin Bestattung 22. Juni 2026

Weiterleitung nach:

  • Bestattung



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